Neues Urteil verpflichtet alle Unternehmer zur Zeiterfassung – sind Sie schon vorbereitet?

Ob im Büro oder im Außendienst, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 kommt für Unternehmer das Thema Zeiterfassung wieder auf den Tisch. Zwar gelten in Deutschland bereits einige Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit, allerdings gibt es dazu keine allgemeingültige Pflicht, was sich in Zukunft ändern wird. Der EuGH stärkt damit die Arbeitnehmerrechte und nimmt Unternehmer der EU-Mitgliedsstaaten in die Pflicht.

Was ändert sich für deutsche Arbeitgeber?

In Zukunft werden alle Unternehmer innerhalb der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu erfassen. Wie das im Detail aussieht müssen die Mitgliedsstaaten selbst prüfen. Fakt ist, um zukünftig ein Unternehmen rechtskonform zu führen, müssen Sie sich für eine verlässliche Methode zur Zeiterfassung entscheiden. Grundsätzlich stehen Sie als Arbeitgeber und Vorgesetzter schon jetzt in der Pflicht, nach dem Arbeitszeitgesetz zu handeln. Darunter fällt unter anderem die Aufzeichnung von Überstunden. Bei Verstößen sind Sie also jetzt schon unmittelbar persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Daher liegt die Vermutung nahe, dass durch das neue EuGH-Urteil der Fokus auf dieses Thema verstärkt wird. Was besonders für Unternehmen kritisch werden könnte, die aktuell schon nicht rechtskonform handeln.

Jetzt schon aktiv werden!

Bislang waren lediglich Unternehmen umfassend dokumentationspflichtig, die nach dem Mindestlohngesetz Geringverdiener beschäftigt haben oder die in den, vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, tätig sind. Zum Beispiel gehören dazu das Baugewerbe, Gaststätten, der Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft und Gebäudereinigung. Doch auch in diesen Bereichen halten sich aktuell nicht alle Unternehmen an die vorgeschriebenen Regelungen. Spätestens jetzt, sollten alle deutschen Arbeitgeber über eine Lösung zur Zeiterfassung nachdenken, bevor rechtliche Konsequenzen drohen.

Welche Formen der Zeiterfassung sind möglich?

Ob am PC oder via App, Hauptsache verlässlich, soll es nach dem neuen Urteil sein. Sobald der Gesetzgeber entschieden hat, wie das Urteil umgesetzt werden soll, stehen Unternehmen vor einer bürokratischen Herausforderung. Wenn Sie sich jetzt schon mit dem Thema aktiv auseinandersetzen, sparen Sie sich eine Menge Aufwand. Wir beraten Sie gerne persönlich zu verlässlichen und flexiblen Systemen, die Sie leicht integrieren können.

Sie interessieren sich für eine individuelle Lösung? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf! Andreas Kaspar und Monika Maier stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Zeiterfassung zur Verfügung.

E-Mail: info@ekm.de, Telefon: 089 629960-0

Das könnte Sie auch interessieren